In den Fonds werden der Bund und die ostdeutschen Länder je zur Hälfte insgesamt 40 Millionen Euro einzahlen. Hilfen sollen ab 1. Juli gewährt werden können. Die Höchstsumme pro Person beträgt 10.000 Euro.
Geholfen werden soll Menschen, die zwischen 1949 und 1990 in der DDR unter einer Erziehung in einem Heim gelitten haben.
dapd
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