Thursday, 23. May 2013
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07. May 12 , 21:18

Aktuelles Urteil: Wer mitschuldig ist, der zahlt auch die übrigen Schadenpositionen

Kategorie: Auto, Auto - Nachrichten, Justiz
Karlsruhe (Weltexpress) - Wenn bei einem Crash kein Unfallteilnehmer die Alleinschuld trägt, gibt es immer wieder Streit um die Aufteilung der Kosten. So wurde von der Rechtsprechung bislang unterschiedlich beurteilt, ob bei einer Mitschuld des unfallgeschädigten Fahrzeugbesitzers auch die Kosten für den Sachverständigen sowie die übrigen Aufwendungen zu „quoten“ sind oder – trotz des Mitver-schuldens – nicht.

© dapd

Während zum Beispiel das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Auffassung war, dass die Sachverständigenkosten nicht gemäß der Schuldanteile am Unfall aufzuteilen sind, meinten etwa die Richter des Oberlandesgerichts in Celle, dass diese Kosten entsprechend der Verursacherquote gemindert werden müssen.

Nun hat der Bundesgerichtshof für Klarheit gesorgt: Die obersten Richter stellten fest, dass die Sachverständigenkosten wie auch die übrigen Schadenpositionen nur in der Höhe der festgestellten Mitschuld zu erstatten sind.

(Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 133/11.)

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