Am kommenden Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Sätze für Asylbewerber an die von deutschen Erwerbslosen angepasst werden.
Die Beträge für Asylbewerber seien nicht nur viel zu niedrig, sie seien auch willkürlich festgesetzt worden, monierte Beck. Bisher erhalten Asylbewerber 224,97 Euro monatlich, größtenteils in Form von Gutscheinen. Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt 374 Euro. Damit liegen die Sätze von Asylbewerbern 40 Prozent unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum.
Der Integrationsbeauftragter der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Frieser, verteidigt in der "taz" die bestehende Regelung. Arbeitslosengeld II solle erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen bei der Eingliederung in Arbeit unterstützen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollten die Existenz sichern, argumentierte der CSU-Politiker. Sachleistungen seien keine Schikane, sondern notwendig, um Missbrauch einzudämmen.
dapd
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