„Chodorkowski, Lebedew und die Mitglieder einer organisierten Gruppe haben über das Entwendete nach eigenem Ermessen verfügt“, heißt es im Urteil. „Den Hauptteil dieser Mittel gebrauchten sie für die eigene Bereicherung, den kleineren Teil für die bestehenden Ölförder- und –verarbeitungsbetriebe, um… Möglichkeiten für weitere Entwendungen zu schaffen.“
Die Ölgesellschaft Yukos habe ihre Tochterunternehmen – die Ölfördergesellschaften Tomskneft, Samaraneftegas und Yuganskneftegas – absichtlich in unvorteilhafte Wirtschaftsbedingungen versetzt, so der Richter Viktor Danilkin in seinem Urteil.
Die Yukos-Verträge mit diesen Firmen „widersprachen eindeutig den Interessen der letzteren“, so der Richter. Damit seien organisatorische Bedingungen geschaffen worden, die „für das ungehinderte Aneignen von Öl notwendig waren“.
Außerdem haben Chodorkowski und Lebedew Scheinfirmen in offshore-Regionen eintragen lassen, „um die Ausführung ihrer Verbrechen zu erleichtern“, hieß es.
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